In den USA werden sehr häufig in den letzten Jahrzehnten Aktiensplits durchgeführt. Zum Beispiel hat die Coca Cola Aktie bisher in der Vergangenheit in Summe 9 Aktiensplits durchgeführt.
Ein Aktiensplit ist die Umwandlung von existierenden Aktien in eine größere Anzahl neue Aktien mit einem geringeren Nominalwert.
In diesem Monat März 2015 werden folgende US-Aktien einen Aktiensplit durchführen:
New Jersey Resources Corp.
Symbol: NJR / ISIN: US6460251068
Ex-Datum: 04.03.2015
Splitverhältnis: 2:1
Hanesbrand Inc.
Symbol: HBI / ISIN: US4103451021
Ex-Datum: 04.03.2015
Splitverhältnis: 4:1
Rollins Inc.
Symbol: ROL / ISIN US7757111049
Ex-Datum: 11.03.2015
Splitverhältnis: 3:2
VISA Inc.
Symbol: V /ISIN: US92826C8394
Ex-Datum: 19.03.2015
Splitverhältnis: 4:1
Magna International Inc.
Symbol: MGA / ISIN: CA5592224011
Ex-Datum: 26.03.2015
Splitverhältnis: 2:1
Warum lohnt es sich in Value Aktien langfristig investiert zu sein?
Ein Aspekt sind die Dividenden Growth Aktien, die von Jahr zu Jahr ihre Dividendenzahlungen anheben und Value Aktien, die unregelmäßig Aktien splitten. Ein Beispiel:
Coca Cola hat bisher 9 Aktiensplits durchgeführt. Wenn man am 18.02.1965 100 Coca Cola Aktien für einen Aktienkurs von 74,50$ gekauft hat, dann sind durch die 9 Aktiensplits bisher 76.800 Aktien in ca. 50 Jahren geworden. Weiterhin erhöht Coca Cola seit 52 Jahren kontinuierlich, die Dividendenzahlung.
Coca Cola Aktiensplit Historie:
Aktiensplit Datum | Ratio | Aktienkurs | Aktienkurs Tag zuvor |
Aug 13, 2012 | 02:01 | 39.30$ | 78.79 (Aug 10) |
May 13, 1996 | 02:01 | 43.00$ | 83.88 (May 10) |
May 12, 1992 | 02:01 | 42.88$ | 85.38 (May 11) |
May 14, 1990 | 02:01 | 42.00$ | 83.25 (May 11) |
Jul 01, 1986 | 03:01 | 42.75$ | 125.50 (Jun 30) |
Jun 01, 1977 | 02:01 | 37.25$ | 71.88 (May 31) |
Jun 03, 1968 | 02:01 | 74.00$ | 147.50 (May 31) |
May 19, 1965 | 02:01 | 85.00$ | 84.88 (May 18) |
Feb 19, 1965 | 02:01 | 74.50$ | 148.75 (Feb 18) |
Am 01.09.2012 habe ich schon hier auf meinem Finanzblog den Artikel „39% Dividende mit der Coca Cola Aktie ?!“ veröffentlicht.
Wie sieht das mit den steuerlichen Folgen aus? Sind die Splits steuerneutral, also ist wegen des Splits keine dt. Kapitalertragsteuer bzw. Abgeltungssteuer fällig?
Das BMF schreibt dazu :
Gruß Ralf
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In einem Schreiben vom 9. Oktober 2012 hat das Bundesfinanzministerium erst kürzlich Einzelfragen zur Abgeltungssteuer beantwortet. Auch der Aktiensplit wurde in dem Schreiben mit aufgenommen.
Das BMF schreibt:
„Die im Rahmen eines Aktiensplits zugeteilten Aktien werden durch diesen Vorgang nicht angeschafft und die gesplittete Aktie nicht veräußert.
Als Tag der Anschaffung des Aktienbestands gilt weiterhin der Tag, an dem die jetzt gesplitteten Aktien angeschafft wurden. Die Anschaffungskosten der Aktien sind nach dem Split-Verhältnis auf die neue Anzahl an Aktien aufzuteilen.“
Keine steuerlichen Folgen durch Aktiensplit für Anleger
Ein Aktiensplit löst also keine negativen steuerlichen Folgen für Sie als Aktionär aus. Lediglich die Anschaffungskosten verteilen sich nach dem Split auf eine höhere Aktienstückzahl. Offiziell werden keine Kosten fällig, aber der Aktiensplitt muss dennoch irgendwie bezahlt werden. Inoffiziell werden die Kosten in den meisten Fällen von den Aktionären mitgetragen.
Achtung: Trotzdem unterliegen spätere Veräußerungsgewinne in der Abgeltungssteuer. Hier gibt es nur eine Ausnahme, die die Zahlung der Abgeltungssteuer verhindert: Sie haben die Aktie bereits vor dem Jahr 2009 erworben.
Dann unterliegen auch die durch den Aktiensplit erworbenen Gratis-Titel dem Bestandsschutz. Diese Aktien können Sie also verkaufen, ohne dass die Abgeltungssteuer dafür anfällt.
Aber: Bonusaktien unterliegen der Abgeltungssteuer
Nicht zu verwechseln mit Gratisaktien sind so genannte Bonusaktien. Diese sind Anteile einer Aktiengesellschaft, die neben der Dividende zum Beispiel als Treueaktien an Sie als Aktionär ausgegeben werden.
Wenn Sie zum Beispiel eine besonders hohe Haltefrist bei einer Aktie erfüllt haben, könnte Ihnen eine Bonusaktie zugeteilt werden. Anders als Gratisaktien des Aktiensplits unterliegen die Bonusaktien der Abgeltungssteuer und zwar in voller Höhe des Kurswertes der erhaltenen Aktien. Dafür belastet die Bank Ihr Bankkonto, da bei der Zuteilung der Bonusaktien kein Geld fließt.
Reine Aktiensplits sind steuerfrei (bisher jedenfalls). Nur beim Split in zwei neue Firmen kann es Probleme geben.
Ein ganz normaler Split ist steuerneutral. Es werden zum Beispiel aus einer Aktie zwei gemacht und der Kurs halbiert. Kein Gewinn, kein Verlust, keine Steuer. Ist nur rein wegen der Optik. Oder es geht wie bei Berkshire Hathaway, die liegt inzwischen bei über 200.000$.
Hallo Peter,
Die Splits sind steuerlich neutral, dein Einstiegskurs wird vom Broker angepasst.
Aufwendiger wird es bei Börsengängen von Tochterunternehmen. Davor bin ich bisher verschont geblieben.